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Unterrichtszeiten

07:35 - 08:20 Uhr 1. Stunde

08:30 - 09:15 Uhr 2. Stunde

Frühstückspause

09:30 - 10:15 Uhr 3. Stunde

Bewegungspause

10:35 - 11:20 Uhr 4. Stunde

11:30 - 12:15 Uhr 5. Stunde

12:20 - 13:05 Uhr 6. Stunde

13:05 - 13:50 Uhr 7. Stunde

 

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Neue Informationen

Sehr geehrte Eltern,

 

aufgrund der Allgemeinverfügung vom 13. Mai 2020 erfolgt am 18. Mai die Wiederaufnahme für alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule. Die Schulbesuchspflicht für die Klassenstufen 1 bis 4 gilt wieder. Nach langer häuslicher Lernzeit ist das eine besondere Herausforderung.

Eine Klassenteilung findet nicht statt. Es gibt jedoch zwei wichtige Bedingungen:

  • strikten Trennung der einzelnen Klassenstufen sowie konsequentes Vermeiden des Zusammentreffens unterschiedlicher Gruppen in der Schule sowie im Außengelände!
  • täglicher Nachweis der Gesundheitsbestätigung, sonst darf Ihr Kind nicht am Unterricht der Klasse teilnehmen, bis Sie die Bestätigung nachgereicht haben. Bitte beachten Sie dies! (Nachverfolgung möglicher Infektionsketten)

 

Die Organisation des Schulbesuches hängt von vielen Bedingungen ab. Um die zentralen Vorgaben so gut wie möglich umzusetzen, erfolgte eine enge Abstimmung zwischen Schule, Hort und Schulträger zum Ankommen, der Aufsicht sowie der Übergangszeit zwischen Schule und Hort.

 

Unsere GTA Angebote müssen leider entfallen.

 

Dieser eingeschränkte Regelbetrieb soll bis zum Ende des Schuljahres gelten. Die Kinder erhalten am Montag einen neuen Stundenplan. Hier erfolgt die Konzentration auf die Kernfächer (Deutsch, Mathematik, Sachunterricht). Die Sicherung der Grundlagen im Lesen, Schreiben und der Mathematik hat Priorität. Geben Sie deshalb Ihrem Kind täglich nur die Arbeitsmittel für diese 3 Fächer mit.

 

Einlass ist von 7.15 Uhr bis 7.35 Uhr

Um eine Trennung zu gewährleisten nutzen wir alle Ein- und Ausgänge der Schule wie folgt:

  • Klassen 1 –      Haupteingang
  • Klassen 2 –      hinteres Treppenhaus/Hof
  • Klasse 3 –        Eingang zur Turnhalle/Übergang ins Schulhaus
  • Klasse 4a –      Seiteneingang
  • Klasse 4b –      Eingang Hof/Musikzimmer

 

Am Montag haben alle Kinder von der 1. bis zur 4. Stunde Unterricht (7.35 bis 11:20 Uhr)

Die Garderoben werden nicht benutzt. Alle nehmen ihre Jacken mit ins Klassenzimmer.

Beim Betreten des Schulhauses muss eine Nasen- und Mundbedeckung getragen werden, jedoch nicht im Klassenzimmer. Auf einen sachgerechten Umgang weisen wir alle hin. Über weitere hygienische Maßnahmen erfolgt die Belehrung durch den Klassenlehrer.

 

Zahlreiche Aushänge und Piktogramme unterstützen die Einhaltung der Vorgaben ebenfalls. Da die genutzten Räume regelmäßig gründlich gelüftet werden sollen, benötigen die Kinder eventuell eine Jacke oder Pullover, welcher bei Bedarf angezogen werden kann.

Kinder die während des Unterrichts Symptome zeigen (Husten, erhöhte Körpertemperatur, Atembeschwerden) sind umgehend abzuholen und eine Abklärung beim Kinderarzt zu veranlassen.

 

Kinder mit Grunderkrankungen oder wenn in deren Haushalt eine gefährdete Person lebt, können vom Schulbesuch befreit werden (Nachweis durch ärztliche Bescheinigung notwendig).

Eltern dürfen die Schule während der Unterrichtszeiten nicht betreten. Vereinbaren Sie bei Bedarf bitte einen Termin.

 

Ich versichere Ihnen, dass wir alles Mögliche unternehmen werden, um Ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wieder zu gewährleisten. Für die kommende Zeit sind Rücksichtnahme, Offenheit sowie gegenseitige Unterstützung notwendig. Nur gemeinsam können wir es schaffen.

 

Wir sind bei Problemen oder Hinweisen für Sie telefonisch oder per Mail erreichbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Lieberwirth

Schulleitung

 

Gelenau, den 14.05.20

 

Belehrung für Eltern, Sorgeberechtigte und in der Einrichtung tätige Personen gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz ( IfSG)

Um eine Ansteckung zu verhindern, sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

 

Wenn Sie oder Ihr Kind an einer Coronavirus-Erkrankung erkrankt sind bzw. SARS-CoV-2-Symptome aufweisen (v.a. trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit), besteht ein Betretungsverbot für die  Einrichtung.

Wir bitten Sie, bei diesen Symptomen immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen.

Müssen in der Einrichtung tätige Personen oder Kinder bzw. Schüler/innen zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung

besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen.

 

Ich habe die oben stehenden Informationen zur Kenntnis genommen.

 

Name des Kindes: _____________________________________

 

Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten: _____________________________________

Allgemeinverfügung vom 13.05.20
20200513-Allgemeinverfuegung_Kita_und_Sc
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tägliche Gesundheitsbestätigung Mai 2020
20200513-Allgemeinverfuegung_Kita_und_Sc
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