Ihr Kind ist durch die UnfallKasse Sachsen versichert:
Nicht versichert sind die unmittelbare Nahrungsaufnahme, hygienische Verrichtungen und bewusst selbstverschuldete Dinge.
Melden Sie bitte jeden Unfall der Lehrerin, der in oben genannter versicherter Zeit passiert ist!
Sollte infolge eines Unfalls ein Arzt (Durchgangsarzt) aufgesucht worden sein, dann benötigen wir innerhalb von drei Tagen folgende Angaben: